Leistung · Buchhaltung & Büroorganisation
Buchhaltungsservice in München
Belege sortieren und Fristen im Blick behalten: Im Alltag wird das schnell zur Belastung. Der Buchhaltungsservice von René Kühn in München übernimmt die strukturierte Vorbereitung der Buch- und Lohnbuchhaltungsunterlagen für den Steuerberater.
Dank digitalisierter Prozesse soll das Back-Office effizient und reibungslos laufen – damit der Rücken für das Kerngeschäft frei bleibt.
Was der Buchhaltungsservice umfasst
Belegerfassung und -verbuchung
Belege werden erfasst und verbucht, sodass die Buchhaltungsunterlagen strukturiert vorliegen.
Zuordnung von Bankbewegungen
Zahlungseingänge und -ausgänge auf dem Bankkonto werden den passenden Belegen und Buchungen zugeordnet.
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört zum Leistungsumfang und wird zum selben Buchhaltungssatz abgerechnet.
Belegablage und Backoffice-Verwaltung
Belege werden geordnet abgelegt, und die Büroorganisation im Hintergrund wird übernommen.
Zusammenspiel mit dem Steuerberater
Die Unterlagen werden so vorbereitet, dass der Steuerberater damit weiterarbeiten kann. Wer mit einer DATEV-Kanzlei arbeitet, kann die direkte digitale Anbindung über DATEV Unternehmen online / DATEV Duo einrichten lassen (Paket „Kanzlei-Connect“).
Für wen der Buchhaltungsservice gedacht ist
Der Buchhaltungsservice richtet sich an Unternehmen – vom Freelancer und Kleinunternehmer bis zur kleinen GmbH –, die die laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung nicht selbst erledigen möchten.
Abgerechnet wird nach Aufwand zum Buchhaltungssatz von 60,00 € je Stunde netto (zzgl. 19 % USt). Für laufende Mandate gilt: Monatspauschale nach Vereinbarung. Konzeption und Analyse werden als Unternehmensberatung abgerechnet, auch wenn sie für denselben Mandanten anfallen.
Honorar
ab60,00 €je Stunde · nettozzgl. 19 % UStDie angegebenen Sätze sind unverbindliche Einstiegshonorare und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der tatsächliche Aufwand wird vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart.
Stand: August 2026
Was der Buchhaltungsservice nicht umfasst
Buchführungsleistungen werden im Rahmen der nach § 6 StBerG zulässigen Tätigkeiten erbracht. Eine steuerliche Beratung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen erfolgen nicht; hierfür bleibt der Steuerberater zuständig.
Häufige Fragen
Was kostet ein Buchhaltungsservice in München?
Der Buchhaltungsservice beginnt bei 60,00 € je Stunde netto (zzgl. 19 % USt). Abgerechnet wird im 15-Minuten-Takt, jede angefangene Viertelstunde zählt. Der tatsächliche Aufwand wird vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart.
Erstellt der Buchhaltungsservice auch Jahresabschluss und Steuererklärung?
Nein. Eine steuerliche Beratung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen erfolgen nicht; hierfür bleibt der Steuerberater zuständig.
Ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung enthalten?
Ja. Die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört zum Leistungsumfang und wird zum Buchhaltungssatz abgerechnet.
Kann die Buchhaltung direkt an meinen Steuerberater übergeben werden?
Die Buch- und Lohnbuchhaltungsunterlagen werden für den Steuerberater vorbereitet. Wer mit einer DATEV-Kanzlei arbeitet, kann zusätzlich die direkte digitale Anbindung über DATEV Unternehmen online / DATEV Duo einrichten lassen – als Paket „Kanzlei-Connect“ einmalig für 2.800,00 € netto zuzüglich 19 % USt.
Wann ist die Rechnung fällig?
Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage nach Rechnungsstellung, ohne Abzug.
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Unverbindlich starten.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und dauert 30 Minuten; es findet telefonisch oder per Videocall statt. Ein persönliches Kennenlernen ist möglich – im Raum München ohne zusätzliche Kosten.
Standort: Nanette-Bald-Str. 35, 81245 München (Stadtbezirk Pasing-Obermenzing).